Ich bin sehr froh, dass sich nach ersten Überlegungen im politischen Raum auch der Deutsche Richterbund öffentlich für Änderungen und eine Absicherung der bislang nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelten zentralen Fragen der Wahl und Organisation des Bundesverfassungsgerichts in unserem Grundgesetz ausgesprochen hat. Ebenso erleichtert bin ich, dass diese Debatte auch von der CDU mitgetragen wird.

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat sich öffentlich für Änderungen ausgesprochen, um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu bewahren. Vom DRB vorgeschlagen wurde, zumindest die wesentlichen Strukturen des Gerichts – die Aufteilung in zwei Senate, die zwölfjährige Amtszeit der Richterinnen und Richter und ihre Wahl mit Zweidrittelmehrheit – im Grundgesetz festzuschreiben. Gerade in Zeiten der Zunahme des Rechtspopulismus, des Nationalismus und des Rechtsextremismus in Deutschland müssen wir die unabhängige Justiz absichern, um unsere Demokratie zu schützen, denn die Beispiele in Polen und Ungarn machen deutlich, dass sich Rechtspopulisten zuerst die „dritte Gewalt“ vornehmen, um sie für sich zu instrumentalisieren. Diese Parteien haben kein Interesse an einer unabhängigen Justiz. Diese gehört aber untrennbar zu einer funktionierenden Demokratie.

Ich halte als gelernter Volljurist und jemand, der sich im Studium intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt hat, die Vorschläge für sinnvoll und unterstütze den Ansatz, die zentralen Regelungen im Grundgesetz zu verankern. Die aktuellen Regelungen schützen unsere Demokratie leider an dieser Stelle nicht ausreichend, da sie mit einfacher Mehrheit geändert werden können. Das sollten wir deshalb ändern.