Ich begrüße die heutige Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes durch den Bundesrat als ordentliches Mitglied des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages ausdrücklich. Ich freue mich, dass der bezahlbare und klimagerechte Wohnungsneubau durch die degressive Absetzung für Abnutzung wieder mehr Schwung bekommt.

Die steigenden Preise für Baumaterialien, höhere Zinsen und zunehmende Energiestandards machen der Bau- und Immobilienwirtschaft zu schaffen. Bund und Länder haben gemeinsam mit einem Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung reagiert, der sich in der Umsetzung befindet. Mit dem Wachstumschancengesetz und der darin enthaltenen, degressiven Abschreibung ist der nächste Schritt zur Stabilisierung der Bauwirtschaft über eine schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen gelungen.

Jährlich können nun fünf Prozent der Investitionskosten abgeschrieben werden. Voraussetzung ist ein Baubeginn innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren rückwirkend ab dem 01. Oktober 2023. Entscheidendes Kriterium ist nicht der Bauvertrag, sondern der angezeigte Baubeginn.