Es wird Zeit den § 218 StGB zu streichen
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich nach längerer Debatte in einem Positionspapier mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, sich für die Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch einzusetzen.
Ich habe 1993 /1994 im Sozialministerium des Landes maßgeblich an der Umsetzung der Vorgaben aus dem zweiten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203) zum Schwangerschaftsabbruch für Niedersachsen mitgewirkt und auch die Bundesregelung 1995 konzeptionell damit maßgeblich beeinflusst. Seitdem habe ich das Thema weiterverfolgt.
Von daher bin ich sehr zufrieden damit, dass wir nun für eine alternative Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs mit einem besseren Schutzkonzept für das ungeborene Leben eintreten. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat in ihrem Bericht vom April des Jahres bereits die Entkriminalisierung von Abtreibungen empfohlen.
Wir haben diesen Expertenbericht intensiv debattiert und mit weiteren Expertinnen erörtert. Mit dem jetzt von uns vorgeschlagenen Weg nehmen wir die zentralen Inhalte des Expertenberichts auf und entwickeln eine menschenwürdige Regelung, die Frauen nicht länger kriminalisiert und ihre Rechte gegenüber dem ungeborenen Leben neu und verfassungskonform auslotet.
Wichtig ist mir darüber hinaus, dass die Beratung nicht länger als „Pflichtberatung“ erfolgt, sondern freiwillig ist, denn gute Beratung kann nur dann erfolgen, wenn die Menschen sich freiwillig darauf einlassen.
Hier das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion: