Das Gesetz ist wichtig, es muss aber noch weiterentwickelt werden.

Beispielweise ist es zwingend erforderlich, dass man im Rahmen der Geltendmachung von Arzthaftungsansprüchen vom Deliktrecht wegkommt. Es sollte, wie bei anderen Vertragsbeziehungen auch, zur Beweiswürdigung durch die Gerichte kommen und nicht die im Deliktrecht vorgesehene 100 Prozent Kausalität nachgewiesen werden müssen. Das ist eine zu hohe Hürde, die es bei anderen Vertragsbeziehungen nicht gibt.

Die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass Patientenrechte weiter gestärkt und wirtschaftliche Anreize für medizinische Eingriffe reduziert werden sollen unterstützte ich als Mitglied im Bundesgesundheitsausschuss ausdrücklich. Aus Gewinnstreben sollten nicht überflüssige Operationen durchgeführt werden.