Wir entfesseln die Kräfte des Wohnungsbaus!
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Ich begrüße den Entwurf der sogenannten Baugesetzbuchnovelle, kurz BauGB-Novelle. Das Baugesetzbuch regelt zentrale rechtliche Fragen für das Bauen in Deutschland.
Gerade weil der Bereich integrierte Stadtplanung von so erheblicher Bedeutung ist und mir aus vorangegangener Tätigkeit als Celler Oberbürgermeister und als Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags so wichtig ist, begrüße ich den Entwurf als Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages ausdrücklich. Damit werden das BauGB und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend überarbeitet, um die verbliebenen Vorhaben des Koalitionsvertrags zum Bauplanungsrecht umzusetzen.
Schwerpunkte der Novelle sind Vereinfachungen für den Wohnungsbau, die Betonung der Klimaanpassung und des Klimaschutzes im Städtebaurecht, die Stärkung der Digitalisierung sowie weitere Maßnahmen im Bereich des Bodenrechts, des Besonderen Städtebaurechts und zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien.
Hervorzuheben ist, dass dieser Entwurf nicht im stillen Kämmerlein entstanden ist, sondern seit Oktober 2023 in einem Planspiel mit sechs teilnehmenden Kommunen überprüft wurde, um die vorgesehenen Neuregelungen hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu untersuchen.
Wichtig ist mir auch, dass die Vorschläge aus dem Maßnahmenpaket des ‚Bündnis für bezahlbaren Wohnraum‘ aufgegriffen wurden.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) machte am Dienstag deutlich: „Ein modernes und zeitgemäßes Baurecht ist ein wesentlicher Faktor zur Beschleunigung und Steigerung der Bauaktivitäten in Deutschland. Mit dieser großen Novelle des Baugesetzbuches schaffen wir den rechtlichen Rahmen zur Realisierung des Deutschland-Tempos im Bau. Davon profitieren kommunale Planungs- und Genehmigungsbehörden, bauwillige Private und Investoren sowie Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in verdichteten Siedlungsgebieten. Planen, Genehmigen und Bauen werden bürokratieärmer und moderner. Das spart Zeit und Kosten. Die Novelle ist damit unterm Strich ein kleines Konjunkturprogramm für die Baubranche.“
Ich freue mich, dass mit der jetzt begonnenen Anhörung der Länder und Verbände der Entwurf auf der Zielgeraden für die Beratungen im Bundestag ist. Denn wir alle wissen, dass wir nur durch entsprechende Anpassungen im Baurecht die Kräfte des Wohnungsbaus wieder entfesseln können.
Nach Angaben des Ministeriums soll die Baugesetzbuchnovelle zeitnah im Kabinett beschlossen und bis Ende des Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.