Die Verkleinerung des Deutschen Bundestages ist gelungen und hat Bestand. Heute wurde das Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum neuen Wahlrecht verkündet. Das ist die positive Nachricht aus der heutigen Entscheidung, denn es war als Ampel-Koalition unser erklärtes Ziel ein ständiges Anwachsen des Bundestages zu verhindern. Die Bundesrepublik Deutschland hat derzeit eines der größten Parlamente weltweit. Alle Vorgängerregierungen sind an einer wirksamen Begrenzung der Anzahl der Abgeordneten gescheitert. Das verbuche ich als Erfolg!

Für mich war die Reform des Wahlrechts im März 2023 eine meiner ersten Gesetzesabstimmungen, an der ich als Nachrücker in den Deutschen Bundestag teilgenommen hatte. Ich hätte mir damals persönlich gewünscht, dass man für die Wahlkreisabgeordneten einen zweiten Wahlgang zwischen den Stimmstärksten einführt. Der Vorschlag war aber nicht durchsetzbar und die Diskussionen schon abgeschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die 5-Prozent-Hürde in der Vergangenheit mehrfach selbst bestätigt, nun aber heute neu bewertet. Es hält die Grundmandatsklausel für erforderlich, was ein wenig verwundert. Das liest sich dann schon wie eine „Lex CSU“. Mit einer weiteren Änderung des Wahlrechts vor der kommenden Bundestagswahl am 28. September 2025 rechne ich nicht mehr.