Nachdem die über Jahrzehnte dauernde Verbotsgesetzgebung zum Cannabisbesitz und -konsum umfassend gescheitert ist, wird nun
endlich der Weg geöffnet, um mit Cannabis so umzugehen, dass wir den Konsum reduzieren, sowie Kinder und Jugendlichen besser schützen können.

Dem Eindruck, dass das Gesetz nicht ausgewogen Prävention und kriminalpolitische Aspekte berücksichtigt, muss ich widersprechen. In der Debatte zur Gesetzgebung spielte stattdessen dieser Punkt eine wichtige Rolle und ist mit den gestern ebenfalls verabschiedeten Änderungsanträgen zum ursprünglichen Gesetzentwurf noch verstärkt worden.

Leider ist auf Grund internationaler Verträge eine noch weitergehende Regelung, wie sie den Überlegungen zum Koalitionsvertrag zu Grunde lag, nicht möglich gewesen. Richtig ist, dass wir diesen neuen Ansatz im Cannabisgesetz eng evaluieren und auch mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes genau beobachten. In der namentlichen Abstimmung am morgigen Freitag werde ich natürlich zustimmen.