Ich freue mich, dass ich heute zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung im Deutschen Bundestag reden darf. Dabei werde ich deutlich machen, dass nun die von mir seit 2009 geforderte Anerkennung von Geothermie als zu fördernde, erneuerbare, klimaneutrale und grundlastfähige Energiequelle stattfindet und sie damit endlich so wahrgenommen wird, wie ich es mir seit 15 Jahren erhofft habe.

Ich war ab 2009 Oberbürgermeister der Stadt Celle, in der seit über 160 Jahren die im globalen Wettbewerb führende, internationale Erdölindustrie zu Hause ist und die sich im Jahr 2010 an der Gründung des GeoEnergy Celle e.V. beteiligte. Seit dieser Zeit agiere ich auf allen politischen Ebenen als Fürsprecher für diese Energieform! Mit dem europaweit einmaligen Bohrsimulator oder auch der einzigartigen Bohrmeisterschule entsteht in Celle neues Wissen, das im Bereich der Nutzung von Geothermie gleichermaßen wie bei fossilen Energieträgern genutzt werden kann und genutzt wird. Unsere Ingenieure, unsere Mitarbeiter:innen, unsere Firmen aus Celle sind an allen großen geothermischen Projekten in Deutschland und an vielen weltweit beteiligt.

Mit dem Gesetz schaffen wir als Fortschrittskoalition die Grundlage dafür, dass es mehr Möglichkeiten und - das ist entscheidend - schnellere Verfahren gibt, um geothermische Anlagen in Deutschland zu entwickeln und auf den Weg zu bringen. So muss die zuständige Behörde binnen eines Jahres über die Genehmigung für eine Bohrung für ein Tiefen-geothermie-Projekt entscheiden. Bei Wärmepumpen, die Geothermie nutzen, muss die bergrechtliche Genehmigung innerhalb von drei Monaten erfolgen. Es wird die Möglichkeit für Bergämter eingeräumt, auch bei größeren Projekten zur Wär-meerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen von der Betriebsplanpflicht abzusehen. Außerdem wollen wir die Zeitintervalle für die Einreichung von Betriebsplänen von Tiefengeothermie-Projekten verlängern. Auch die aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen soll entfallen können. Darüber hinaus wird der gerichtliche Instanzenzug verkürzt, wenn ein Rechtsstreit über ein Tiefengeothermie-Projekt oder eine große Wärmepumpe in erster Instanz beim Oberverwaltungsgericht geführt wird. Laut Entwurf stehen Anlagen zur Gewinnung von Geothermie, Wärmepumpen sowie Wärmespeicher künftig im überragenden öffentlichen Interesse, was ihre Stellung bei Abwägungsentscheidungen gegenüber anderen Belangen stärkt.

Wir setzen als Fortschrittskoalition das um, woran in den vergangenen Jahren andere gescheitert sind und wir beschreiten den Weg in eine nachhaltige Zukunft. Ich freue mich, dass ich nach so vielen Jahren des Werbens für Geothermie in dieser Legislaturperiode im Deutschen Bundestag sitze und das mit auf den Weg bringen darf!