Stärkung von Öffentlichkeitsarbeit und Dialogprozessen, Stoppschild für die Bahn und modernes Straßenverkehrsrecht für die Kommunen. Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen eine Einigung bei den dringend notwendigen Reformen im Verkehrsbereich erreicht haben und begrüße diese ausdrücklich! Nach vielen Verhandlungen ist in der Nacht von Montag auf Dienstag der Durchbruch gelungen. Wir werden die Gesetze noch in dieser Woche im Deutschen Bundestag beschließen.

Neben der dringend erforderlichen Sanierung maroder Brücken und der Ausweitung der LKW-Maut geht es auch um eine schnellere Planung und Genehmigung von Schienen- und Verkehrsprojekten.

Die vorgesehene Stärkung von Öffentlichkeitsarbeit und Dialogprozessen ist eine wichtige Botschaft für die vom Bahnstreckenausbau betroffenen Kommunen. Über das Schreiben der DB Engineering & Consulting bin ich mehr als verärgert und deshalb froh über den heute im Ausschuss eingebrachten Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen für das sogenannte Planungsbeschleunigungsgesetz. Damit setzt der Deutsche Bundestag ein deutliches Zeichen auch gegen die unabgestimmte Planung der Bahn. Der Bundestag bleibt Herr des Verfahrens. Der Ausbau und die Modernisierung der Schieneninfrastruktur nach Jahrzehnten der Unterfinanzierung ist unabdingbar. Gleichzeitig gilt es die Öffentlichkeitsarbeit und die Dialogprozesse für einen Deutschlandtakt insbesondere vor dem Planungsbeginn von Projekten regional zu stärken. Dies ist nicht zuletzt eine wichtige Botschaft für die Kommunen in den Landkreisen Celle und Uelzen, die vom Bahnstreckenausbau zwischen Hamburg und Hannover betroffen sind. Es sind nicht semantische Gründe, wenn im Entschließungsantrag von „einem“ statt von „dem“ Deutschlandtakt gesprochen wird - da geht es auch darum deutlich zu machen, dass es noch keinen abschließenden Deutschlandtakt gibt und bei künftigen Überarbeitungen eines Deutschlandtakts der Deutsche Bundestag zwingend einzubinden ist.

Der Entschließungsantrag setzt auch das politisch gewünschte Stoppschild für die Bahn! Insofern hoffe ich darauf, dass auch die Opposition diesem Entschließungsantrag zustimmen wird. Gerade im Hinblick auf den Bahnstreckenausbau zwischen Hamburg und Hannover wird durch den im Verkehrsausschuss heute beschlossenen Entschließungsantrag anders als von vielen in der Region befürchtet, deutlich gemacht, dass es mit diesem Gesetz keine Vorfestlegung über mögliche Trassen und konkrete Verläufe sowie zu erreichende Geschwindigkeiten oder Fahrzeiten gibt. Der Bundestag setzt als Auftraggeber hier ein Stoppschild für den Dienstleister Bahn. Das Signal ist eindeutig: wir halten an dem gefundenen Kompromiss bei der Ausbaustrecke Hamburg-Hannover fest. Also erst die umfassende Generalsanierung mit weitgehender Umsetzung der Ergebnisse des Dialogforums Schiene Nord und dann erst, im Lichte der dadurch gewonnen Verbesserungen, gegebenenfalls eine weitergehende Bewertung und Prüfung. Das war für mich entscheidend.

Der Entschließungsantrag wird am Freitag im Rahmen der Abstimmung zur 2./3. Lesung des Regierungsentwurfes eines „Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ mit verabschiedet.

Neben diesen zentralen Themen zur Bahn sind in den Einigungen zur Verkehrspolitik aber auch noch weitere wichtige Verabredungen zur künftigen Verkehrspolitik enthalten. Als ehemaligem kommunalen Hauptverwaltungsbeamten und Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages freut ich mich, dass wir mit den Änderungen im Straßenverkehrsgesetz darüber hinaus den Weg dafür frei machen, dass Kommunen künftig sehr viel mehr und einfachere Möglichkeiten haben, den Fahrrad- und den Fußgängerverkehr nach ihren Vorstellungen vor Ort zu gestalten oder Tempo 30 anzuordnen. Sie können die Schulwege sicherer machen und dem Radverkehr Vorrang einräumen. Wir schaffen so also ein modernes Straßenverkehrsrecht für die Kommunen und trauen ihnen endlich zu, ihre Angelegenheiten tatsächlich auch weitgehend selber zu regeln. Die künftig deutlich größeren Gestaltungsmöglichkeiten müssen nun aber auch von ihnen aktiv genutzt werden.

Hintergrund: Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen zum Planungsbeschleunigungsgesetz