Die Wahlrechtsänderung ist verfassungsfest
Wir haben den Bundestag geschrumpft, endlich hat es eine Wahlrechtsänderung gegeben, die diesen Namen verdient.
Bereits während meines Jurastudiums habe ich mich intensiv mit dem Wahlrecht in Deutschland auseinander gesetzt, und bin mir sicher, dass entgegen den verzerrenden Darstellungen der Opposition, insbesondere der CSU, das Gesetz verfassungsfest ist.
Bei CDU und CSU ebenso wie bei den Linken wird das Eigeninteresse an Mandaten sehr deutlich, statt für ein transparentes Wahlrecht und einen verkleinerten Bundestag zu wirken. Wie im Landesrecht Bayern gilt künftig auch im Bund eine klare 5 % Hürde, statt Sonderregelungen für CSU und Linke.
Zutreffend wurden Anregungen der von CDU und CSU benannten Experten von der Ampel Koalition aufgenommen und eine dauerhaft feste Größe des Bundestages mit 630 Abgeordneten geregelt. Ich bin mir sicher, die Mehrheit der Bevölkerung wird diese Reduzierung der Abgeordneten und die Einsparung von rund 340 Mio. Euro nach 10 Jahren Debatte sehr begrüßen.