Gestern hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bereits eine Anhörung zum Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortplanzungsmedizin gegeben. Wir haben uns mit Möglichkeiten der Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches und Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft beschäftigt. Dabei ist sehr deutlich geworden, dass es dringend an der Zeit ist in den beiden Bereichen zu Neuregelungen zu kommen.

Gerade zur Neureglung des Schwangeschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts wurde von den Vertreterinnen der Kommission sehr deutlich dargestellt, dass es sehr begrüßt wird, wenn die vorgesehene Neuregelung, wie sie jetzt als Gruppenantrag im Parlament behandelt wird, auch noch in dieser Legislatur verabschiedet wird. Diese Aussagen haben mich in meiner Auffassung, die ich auch als Jurist vertrete, noch einmal sehr bestätigt. Ich habe in den Jahren 1993 und 1994 als Referent im Sozial-ministerium gemeinsam mit dem damals noch existierenden Frauenministerium die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch 1992 umgesetzt, die zur Folge hatte, dass das Beratungsangebot in Niedersachsen neu gestaltet werden musste. Seitdem beschäftigt mich das Thema. Ich halte es für notwendig jetzt zu ent-scheiden und in der grundrechtlichen Abwägung des Selbstbestimmungsrecht der Frauen und des Lebensrecht des Fötus die Regelungen neu auszutarieren. Die Kommission hat sich für das drei Phasen Modell entschieden, dem ich ausdrücklich zustimmen möchte. Insofern werde ich auch am Samstag, den 7. Dezember in Berlin um 11:00 Uhr an der Demonstration zur Abschaffung des § 218 StGB teilnehmen, um der Forderung nach einer Entscheidung noch in dieser Legislaturperiode Nachdruck zu verleihen.

Bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche soll ein Abbruch der Schwanger-schaft grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Das fordert eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten in einem Gesetzentwurf, der auf eine Initiative von Grünen und SPD zustande gekommen ist und heute in erster Lesung durch den Deutschen Bun-destag beraten wird. Die für heute Nachmittag geplante Debatte wird live auf folgender Website übertragen: https://www.bundestag.de/