Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den lange ersehnten Entwurf für eine Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beraten und beschlossen. Bauen in Deutschland soll durch das Gesetz schneller und einfacher werden. Als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Celle-Uelzen und Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages, unterstütze ich das Vorhaben.

Ich freue mich, dass das Bundeskabinett nun grünes Licht für den Entwurf der Baugesetz-Novelle aus dem Haus von Bundesbauministerin Klara Geywitz gegeben hat. Mit der jetzigen Novellierung sollen Bebauungspläne nicht mehr nach Jahren, sondern nach maximal zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren Rechtskraft erlangen. Umweltprüfung und Umweltbericht werden vereinfacht. Veraltete Bebauungspläne können künftig schneller aktualisiert werden, weil auf eine neue Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können. Schließlich sollen die Pläne zukünftig auch digital veröffentlicht werden.

Insgesamt wird mit der Baugesetzbuchnovelle ein breiter Instrumentenkasten vorgelegt, der für Flexibilität der Kommunen sorgt. Die Aufstockung der Dächer ohne Änderungen im Bebauungsplan, die Vereinfachung des Bauens in der zweiten Reihe, die Verkürzung der Aufstellungsfristen für Bebauungspläne sowie die schnellere Aktualisierung veralte-ter Bebauungspläne sind wichtige Schritte. Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten werden erweitert, um bauplanerisch besser auf die Folgen des Klimawandels reagieren zu können, nicht zuletzt angesichts der zahlreichen Starkregen- und Hochwasserereignisse der jüngeren Zeit eine Notwendigkeit.

Das ist alles sehr positiv und bietet gerade für die Städte Celle und Uelzen und die Gemeinden im Umland viele gute Möglichkeiten, dem Wohnungsmangel zu begegnen. Jetzt kommt es darauf an, den Gesetzesentwurf zügig zu beraten und zu beschließen, damit diese Regelungen schnell wirksam werden können.

Weitere Informationen unter: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/07/BauGB-kurzinfo.html